MISCHFORMEN
Mischung ist ein zentrales Prinzip des gemeinschaftlichen Wohnens. Menschen verschiedenen Alters und unterschiedliche Lebensentwürfe kommen zusammen und neben Wohnen werden auch weitere Nutzungen wie Arbeiten oder Kultur integriert. Insofern sind alle Projekte gemeinschaftlichen Wohnens Mischformen. In dieser Rubrik liegt der Fokus jedoch auf Mischungen der Rechtsformen in denen Wohnprojekte organisiert sind.
Rechtsformen sind wichtig für Wohnprojekte da sie wesentlich mitentscheiden und auch auf Dauer sichern, wie eine Gruppe gemeinsam mit Ressourcen umgeht – dein eigenen und den gemeinsam genutzen. Jede Rechtsform hat dabei ihre besonderen Möglichkeiten, Anforderungen und Beschränkungen. Über die als Baugruppen (Wohneigentum), Genossenschaften oder zur Miete aufgestellten Projekte hinaus, zeigen wir hier gemeinschaftliche Wohnprojekte mit weiteren Rechts- und Organisationsformen.
Dazu zählen eigenständige Rechtsformen wie die GmbH des Mietshäusersyndikat oder Vereine in denen sich Wohnprojekte organisieren. In manchen Projekten finden sich auch Mischungen dieser Rechtsformen entweder als gezieltes Neben- und Miteinander von bspw. Genossenschaft und Eigentum wie im Projekt IBEB oder in Spreefeld wo sich die anfängliche Genossenschaft umgewandelt hat in eine Partnerschaft von Wohnungseigentümergemeinschaft und Genossenschaft.