GENOSSENSCHAFTLICHE WOHNPROJEKTE
Die Genossenschaft ist mit ihren Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung eine besonders geeignete Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen. Die großen traditionellen oft über 100 Jahre alten Genossenschaften haben oft auch Gemeinschaftsräume doch ist das gemeinschaftliche Wohnen in all seinen Facetten besonders explizit in den jungen Genossenschaften ausgebildet.
Hier dargestellt sind nur die 23 Genossenschaftsprojekte, die in den letzten 15 Jahren in Berlin entstanden und von der Netzwerkagentur GenerationenWohnen beraten wurden. Insgesamt sind in diesen genossenschaftlich organisierten Neubauprojekte 1.370 Wohnungen neu geschaffen worden. Im Schnitt haben die Projekte 60 Wohnungen. Dabei gibt es einige teils sehr große aber auch viele kleinere Projekte mit weniger als 23 Wohnungen.
Die traditionellen Genossenschaften bauen eher wenig neu aber können dann oft eigene Grundstücke nutzen. Die jungen Genossenschaften nutzen ähnlich wie die Baugruppen die vor allem in der östlichen Innenstadt verfüg- und bezahlbaren Grundstücke weichen aber zunehmend an Standorte außerhalb des S-Bahn-Ringes aus.
Die Entstehung junger Genossenschaften ist oft ähnlich wie bei Baugruppen. Unterschiede sind die geringeren Kapitalaufwendungen für die Mitglieder und eine stärkere Betonung des Gemeinschaftlichen: geteiltes Eigentum, institutionalisierte Selbstverwaltung und partizipative Planung ohne individuelle Wohnwünsche. In Genossenschaften gibt es meist mehr Gemeinschaftsflächen und weitaus häufiger Grundrisse für Wohngemeinschaften. Obwohl die jungen Genossenschaften hohe Pflichtanteile und Einstiegsmieten fordern müssen, um ihre Neubauprojekte zu realisieren, erfahren ihre Neubauprojekte meist weniger Kritik aus der Nachbarschaft.